Ökumene: AcK Ansbach

Ökumene

Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach

1. Grundlagen

Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach (ACK in Ansbach) vertretenen Kirchen- und Pfarrgemeinden und christlichen Gemeinschaften wissen sich dem Gebet des Herrn verpflichtet:

"Aber ich bitte nicht nur für diese hier, sondern auch für alle, die durch ihr Wort an mich glauben. Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist, und ich in dir bin, sollen auch sie in uns eins sein, damit die Welt glaubt, dass du mich gesandt hast." (Joh17, 20+21)

Sie bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland. Durch Gemeinschaft, Gebet, Dienst und Zeugnis wollen sie erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Durch die Zugerhörigkeit zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach wird die Selbstständigkeit in Bekenntnis und Lehre, in Leben und Ordnung sowie in der Wahrnehmung eigener Anliegen der einzelnen Mitglieder und Gäste nicht berührt.

Die Mitglieder wissen um die Bedeutung gegenseitiger Bereicherung im ökumenischen Miteinander und erkennen einander als Geschwister an. Sie wissen sich eins in der gemeinsamen missionarischen Verantwortung und verpflichten sich zu gemeinsamem Zeugnis in Wort und Tat, wo immer dies möglich ist. Sie verzichten auf die gezielte Abwerbung von Mitgliedern anderer Kirchen.

2. Zugehörigkeit

Mitglied können Kirchen und christliche Gemeinschaften werden, die die oben genannten Grundlagen anerkennen. Die Aufnahme eines neuen Mitglieds bedarf der Zustimmung aller bisherigen Mitgliedskirchen und Mitgliedsgemeinschaften.

Kirchen oder christliche Gemeinschaften können als Gäste mit beratender Stimme aufgenommen werden, wenn es keine Gegenstimme gibt.

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach sind derzeit:

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise

In die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach kann jede der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden und der römisch-katholischen Pfarrgemeinden sowie die evangelisch-methodistische Gemeinde Ansbachs und die alt-katholische Gemeinde je einen Vertreter bzw. eine Vertreterin entsenden.

Der evang.-luth. Dekan/die evang.–luth. Dekanin und der röm.-kath. Regionaldekan gehören zu den ständigen Mitgliedern. Außerdem entsendet jede Mitgliedskirche bzw. jede Mitgliedsgemeinschaft eine Hauptamtliche/ einen Hauptamtlichen.

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach hat die Möglichkeit bis zu zwei weitere Personen zu berufen.

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Beschlüsse sollen einmütig gefasst werden. Sie haben gegenüber den einzelnen Kirchen den Charakter von Empfehlungen.

4. Der Vorstand

Jede der Mitgliedskirchen bzw. der Mitgliedsgemeinschaften entsendet eine Person für 3 Jahre in den Vorstand. Die Mitglieder des Vorstands wählen einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende und einen Stellvertreter/ Stellvertreterin.

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

5. Ziele und Aufgaben

Ziel der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Ansbach ist es, das ökumenische Miteinander in der Stadt zu fördern.

Dies geschieht insbesondere durch:

6. Änderungen

Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder. Diese Satzung wird zunächst drei Jahre erprobt und bedarf dann einer neuen Beschlussfassung.

Diese Satzung wurde beschlossen in der Mitgliederversammlung am 26. Mai 2003


AcK Ansbach
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Ansbach
Brigitte Horneber
Unterer Weinberg 67a
91522 Ansbach
Tel.: 0981/85637
E-Mail: brigitte@horneber.de

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