Neue Kirchenvorstände im Amt

Einführung der neuen Kirchenvorständen in den meisten Kirchengemeinden des Dekanats Ansbach am ersten Advent
Am ersten Advent werden in den meisten Kirchengemeinden des Dekanats Ansbach die neuen Kirchenvorstände in ihr Amt eingeführt.
Bei den landesweiten evangelischen Kirchenvorstandwahlen war die Wahlbeteiligung leicht gestiegen. Die beste Wahlbeteiligung in Bayern hatte der Kirchenkreis Ansbach-Würzburg mit über 25 Prozent. Im Dekanat Ansbach lag die Wahlbeteiligung bei fast 24 Prozent. In 21 % der Kirchengemeinden des Dekanatsbezirks haben über 50 Prozent der Kirchenglieder gewählt. 65 Prozent der Kirchengemeinden haben eine Wahlbeteiligung von über 30 Prozent.
Die Pressestelle des Dekanats wertet das Ergebnis der Landgemeinden als positiv. Wenn berücksichtigt wird, dass die Partizipationsstruktur in der Kirche theologisch durch die Taufe, den Gottesdienst- und Abendmahlsbesuch begründet ist, kann man mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein, so Pfarrer Johannes Wachowski.
Den neuen Kirchenvorständen gehören 283 Mitglieder an. In vielen Kirchengemeinden wird der so genannte erweiterte Kirchenvorstand mit zu den Sitzungen eingeladen, so dass rund 500 Christinnen und Christ im Dekanat für die Arbeit des Kirchenvorstand Verantwortung übernehmen.
Der Frauenanteil in den Kirchevorständen ist bayernweit gestiegen. Im Dekanat Ansbach beträgt er rund 43 Prozent. In einer Kirchengemeinde des Dekanats Aschaffenburg (Klingenberg) wurden sogar nur Frauen gewählt. Jüngst gewählte Kirchenvorsteherin im Dekanatsbezirk Ansbach ist eine 18-jährige Frau, älteste gewählte Kirchenvorsteher sind zwei Herrn des Jahrgangs 1937.
Die Kirchenvorsteher werden in den Festgottesdiensten am ersten Advent auf Schrift und Bekenntnis verpflicht und mit einem Segen in ihr Amt eingeführt. Die ausscheidenden Kirchenvorsteher werden mit eine Urkunde und einem Geschenk aus dem Amt entlassen. Der Kirchenvorstand ist zuständig für alle Belange des Kirchengemeindelebens: Er trägt unter anderem die Verantwortung für die Finanzen der Gemeinde, für deren gottesdienstliches Leben, für die meisten Gebäude, die kirchliche Unterweisung und die in der Kirchengemeinde beschäftigten Menschen.